Theorie

Motorrad A1-A2-A

Der Führerschein A1 gilt für Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125cc und maximal 11 kW (15 PS) oder 0.1 kW/KG ab einem Alter von 18 Jahren.

Der Führerschein A2 gilt für Motorräder mit einem Leistungs-/Gewichtverhältnis von 0.2 kW/kg und maximal 35 kW (47 PS) ab einem Alter von 20 Jahren.

Der Führerschein A gilt für Motorräder über 50 kW ( PS) ab einem Alter von 24 Jahren. Wenn man allerdings seit mindestens 2 Jahren den Führerschein A2 besitzt, kann die Altersgrenze auf 22 Jahre gesenkt werden.

Wir bieten hierfür keine praktischen Fahrstunden an, sondern nur die Möglichkeit zum theoretischen Kursus.

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Theoretische Prüfung

Das Mindestalter, um die theoretische Prüfung ablegen zu können, liegt bei 17 Jahren und 9 Monaten. Es besteht die Möglichkeit sich autodidaktisch oder per Schulung über unsere Fahrschule auf die Prüfung vorzubereiten.

Die Schulungsdauer beträgt 12 Stunden und findet an 4 aufeinanderfolgenden Abenden bei uns in der Fahrschule in St.Vith statt, zusammen mit dem theoretischen Kursus für PKW, Traktor und Motorrad.

Das Schulungsbuch kann bei uns erworben werden. Das Schulungsbuch ist identisch wie das Buch für den PKW, jedoch befinden sich am Ende des Buches zusätzliche Seiten für die Klassen A1-A2-A.

 

Die Prüfung besteht aus 50 Fragen. Um die Prüfung zu bestehen, benötigt der Schüler mindestens 41 von 50 Punkten. Bei jeder falschen Antwort verliert der Schüler 1 Punkt. Wenn der Fahrschüler die theoretische Prüfung nicht bestanden hat, darf er sie nicht am selben Tag erneut versuchen. Wenn der Fahrschüler die theoretische Prüfung der Kategorie A1-A2-A bestanden hat, muss er keine erneute Prüfung ablegen, um den Führerschein einer anderen Kategorie der Klasse A zu beantragen.

Das Ergebnis der theoretischen Prüfung bleibt nur 3 Jahre gültig.

Praktische Prüfung

NICHT MÖGLICH ÜBER UNSERE FAHRSCHULE!

Für die praktische Prüfung hat der Schüler die Wahl zwischen 3 Ausbildungsformen:

  1. Schulung mit einer Fahrschule
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 12 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 12 Stunden müssen 6 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.

  2. Mit provisorischem Führerschein
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 9 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 9 Stunden müssen 4,5 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.
    Wenn der Schüler die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann er einen provisorischen Führerschein auf der Gemeinde beantragen. Nach mindestens 1 Monat oder maximal 12 Monaten darf dann eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße gemacht werden
  1. Schulung mit einer Fahrschule
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 12 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 12 Stunden müssen 6 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.

  2. Mit provisorischem Führerschein
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 9 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 9 Stunden müssen 4,5 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt. Wenn der Schüler die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann er einen provisorischen Führerschein auf der Gemeinde beantragen. Nach mindestens 1 Monat oder maximal 12 Monaten darf dann eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße gemacht werden.

 

Für Personen, die seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Kategorie A1 sind:

  1. Schulung mit einer Fahrschule
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 4 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 4 Stunden müssen 2 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.

  2. Mit provisorischem Führerschein
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 4 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 4 Stunden müssen 2 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt. Wenn der Schüler die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann er einen provisorischen Führerschein auf der Gemeinde beantragen. Nach mindestens 1 Monat oder maximal 12 Monaten darf dann eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße gemacht werden.
  1. Schulung mit einer Fahrschule
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 12 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 12 Stunden müssen 6 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.

  2. Mit provisorischem Führerschein
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 9 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 9 Stunden müssen 4,5 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt. Wenn der Schüler die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann er einen provisorischen Führerschein auf der Gemeinde beantragen. Nach mindestens 1 Monat oder maximal 12 Monaten darf dann eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße gemacht werden.

 

Für Personen, die seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Kategorie A1 sind:

  1. Schulung mit einer Fahrschule
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 4 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 4 Stunden müssen 2 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt.

  2. Mit provisorischem Führerschein
    Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung muss der Schüler mindestens 4 praktische Stunden bei einer anerkannten Fahrschule nehmen. Von diesen 4 Stunden müssen 2 Fahrstunden auf der öffentlichen Straße absolviert werden. Die Prüfung findet auf dem Gelände der Autosécurite und auf der öffentlichen Straße statt. Wenn der Schüler die Prüfung erfolgreich bestanden hat, kann er einen provisorischen Führerschein auf der Gemeinde beantragen. Nach mindestens 1 Monat oder maximal 12 Monaten darf dann eine praktische Prüfung auf öffentlicher Straße gemacht werden.

 

Ist der Fahrschüler 2x an der praktischen Fahrprüfung gescheitert, muss er 2 Stunden praktischen Fahrunterricht bei einer anerkannten Fahrschule nehmen und die Bescheinigung im Prüfungszentrum vorlegen, bevor er die Prüfung erneut versuchen darf.

Ausführliche Informationen zu den Führerscheinen & den Prüfungen, sowie die aktuellen Tarife der Autosécurité findet man unter: autosecurite.be