Praxis & Theorie
PKW B + BE
Der Führerschein B gilt für alle PKW‘s mit höchstens 9 Sitzplätzen (Fahrer inbegriffen) und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3.500 kg.
Wir bieten Fahrstunden mit manuellem Schaltgetriebe & Automatikgetriebe an.
Theoretische Prüfung
Das Mindestalter, um die theoretische Prüfung ablegen zu können, liegt bei 17 Jahren. Es besteht die Möglichkeit sich autodidaktisch oder per Schulung über unsere Fahrschule auf die Prüfung vorzubereiten.
Die Schulungsdauer beträgt 12 Stunden und findet an 4 aufeinanderfolgenden Abenden bei uns in der Fahrschule in St.Vith statt.
Das Schulungsbuch kann bei uns erworben werden.
Die Prüfung besteht aus 50 Fragen. Um die Prüfung zu bestehen, benötigt der Schüler mindestens 41 von 50 Punkten. Bei jeder falschen Antwort verliert der Schüler 1 Punkt, außer bei den Fragen des 3. & 4. Verstossungsgrades verliert der Schüler 5 Punkte.
Bei 2 schwerwiegenden Fehlern scheitert der Schüler an der Prüfung.
Nach jedem 2. Misserfolg muss der Schüler eine Bescheinigung über die Teilnahme (12 Stunden) am Theorieunterricht bei einer anerkannten Fahrschule im Prüfungszentrum vorlegen, um einen neuen Versuch zu starten. => Diese Bescheinigung wird nur bei Anwesenheit an allen Tagen/Stunden ausgestellt (bei Abwesenheit kann der Schüler die Stunden im nächsten Kurs nachholen)
Wenn der Schüler die theoretische Prüfung bestanden hat, stellt die Gemeinde einen provisorischen Führerschein (36 Monate gültig) aus.
Das Ergebnis der theoretischen Prüfung bleibt nur 3 Jahre gültig.
Praktische Prüfung
Für die praktische Prüfung hat der Schüler die Wahl zwischen 3 Ausbildungsformen (wir empfehlen die erste oder zweite Möglichkeit):
Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl Stunden, die mit der Fahrschule gefahren werden muss.
Der Fahrschüler kann mit einem oder 2 Begleiter (Infos zum Begleiter, siehe unten im FAQ), die im provisorischen Führerschein eingetragen sind, das Autofahren erlernen.
Sobald der Fahrschüler mit seiner Fahrausbildung beginnt, sollten er und seine Begleiter (WICHTIG! Fahrschüler & Begleiter!!) die pädagogische Schulung absolvieren, damit direkt im Anschluss mit dem Ausfüllen des Roadbooks begonnen werden kann.
Das Roadbook enthält ein Logbuch, in das der Schüler die gefahrenen Kilometer seiner Fahrausbildung eintragen kann (mindestens 1500 KM).
Hierbei ist zu beachten, dass nur die KM berücksichtigt werden, die nach der pädagogischen Begegnung gefahren wurden.
Bevor der Fahrschüler zur praktischen Prüfung zugelassen wird, muss der Fahrschüler den Gefahrenerkennungstest (TPR) im Prüfungszentrum machen. Der Test findet am Computer statt und der Fahrschüler muss in verschiedenen Verkehrssituationen drohende Gefahren erkennen und kennzeichnen.
Wenn der Schüler den Test 2x nicht besteht, muss er 3 Fahrstunden in der Fahrschule nehmen, bevor er den Test erneut probiert.
Die praktische Fahrprüfung kann mit dem eigenen Auto gefahren werden oder über unsere Fahrschule (hier empfehlen wir in der Regel +/- 6 Stunden als Prüfungsvorbereitung).
Der Schüler kann an der praktischen Fahrprüfung teilnehmen, wenn:
- Er mindestens 18 Jahre alt ist.
- Er die theoretische Prüfung vor höchstens 3 Jahren & mindestens 3 Monaten bestanden hat.
- Er und seine Begleiter vor mindestens 3 Monaten die pädagogische Begegnung durchgeführt haben.
- Er mindestens 1500 gefahrene KM ab pädagogischer Begegnung ins Roadbook eingetragen hat.
- Er den Risikowahrnehmungstest bestanden hat. Zu den Terminen
- Er das Dokument der Selbsteinschätzung ausgefüllt hat.
Ist der Fahrschüler 2x an der praktischen Fahrprüfung gescheitert, muss er 6 Stunden praktischen Fahrunterricht bei einer anerkannten Fahrschule nehmen und die Bescheinigung im Prüfungszentrum vorlegen, bevor er die Prüfung erneut versuchen darf.
Neben der Fahrausbildung mit Begleiter besteht ebenfalls die Möglichkeit den Führerschein direkt über unsere Fahrschule zu absolvieren, ohne Begleiter, Praktikum und provisorischen Führerschein. Die Fahrstunden können schon ab dem Alter von 17 Jahren genommen werden. Die Prüfung findet allerdings erst ab 18 Jahren statt.
Die einzigen Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um an der praktischen Prüfung teilnehmen zu dürfen, sind:
- Der Fahrschüler muss mindestens 18 Jahre alt sein
- Der Fahrschüler muss 30 Fahrstunden über die Fahrschule nehmen
- Der Fahrschüler muss den Risikowahrnehmungstest (TPR) vor der praktischen Prüfung bestanden haben
- Dokument der Selbsteinschätzung ausfüllen
Ist der Fahrschüler 2x an der praktischen Fahrprüfung gescheitert, muss er 6 Stunden praktischen Fahrunterricht bei einer Fahrschule nehmen, bevor er die Prüfung erneut versuchen darf.
Als dritte Möglichkeit gibt’s noch die Ausbildung des „Allein fahren ab 18 Jahren“ oder „20 Stunden über die Fahrschule“
Der Fahrschüler kann wählen:
- Unterricht mit einer zugelassenen Fahrschule (mindestens 20 Fahrstunden)
ODER
- Ausbildung mit einem Fahrbegleiter (Fahrschüler & Fahrbegleiter müssen pädagogische Schulung erledigen)
- Mit dem provisorischen Führerschein (Modell 36 Monate)
- Begleitetes Fahrpraktikum von min. 3 Monaten & max. 18 Monaten
Wie bei den zwei anderen Ausbildungsformen muss der Schüler den Risikowahrnehmungstest (TPR) absolvieren und bestehen.
Wenn der Schüler dann das Alter von 18 Jahren erreicht hat, muss er den Test in Bezug auf die technischen Fahrfähigkeiten (TCTC – identisch wie die praktische Fahrprüfung) bestehen. Daraufhin darf er sein Praktikum allein fortführen (max. 18 Monate) – Achtung mit dem Führerschein Modell 18 Monate (bei der Gemeindeverwaltung beantragen).
Falls der Fahrschüler keinen provisorischen Führerschein des Modells 36 Monate seit min. 3 Monaten besitzt, kann nur das System „20 Fahrstunden über eine Fahrschule“ angewandt werden.
Anschließend darf der Fahrschüler an der praktischen Fahrprüfung teilnehmen.
Ist der Fahrschüler 2x an der praktischen Fahrprüfung gescheitert, muss er 6 Stunden praktischen Fahrunterricht bei einer Fahrschule nehmen, bevor er die Prüfung erneut versuchen darf.
Führerschein BE (Auto & Anhänger)
Natürlich bieten wir auch Führerscheine für den PKW & Anhänger an (BE).
Dieser Führerschein gilt für Anhänger ab 750 kg (unter 750 kg => Führerschein B).
Um die praktische Fahrprüfung machen zu können, muss der Fahrschüler mindestens 8 Fahrstunden in einer Fahrschule genommen haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Er muss seinen Wohnsitz in Belgien haben.
Die Prüfung findet auf der Straße und auf dem Prüfungsgelände statt.
Häufig gestellte Fragen
1.1. Fahren mit freiem Begleiter
- Personalausweis
- Provisorischer Führerschein
- Bescheinigungen des Pädagogischen Unterrichts (Begleiter und Fahrer – Achtung: korrekte Nationalregisternummern der Begleiter & des Fahrers angeben!)
- Roadbook (Seite mit den Angaben der Begleiter & Seiten mit gefahrenen Kilometern)
1.2. Fahren ohne Begleiter (30 Stunden)
- Personalausweis
3 Jahre ab dem Datum der bestandenen theoretischen Prüfung.
- Er muss in Belgien wohnhaft sein und einen belgischen Personalausweis besitzen.
- Er muss seit mindestens 8 Jahren einen belgischen oder europäischen Führerschein (Klasse B) besitzen.
- In den letzten 3 Jahren vor Ausstellungsdatum des provisorischen Führerscheins, darf ihm die Fahrerlaubnis nicht entzogen worden sein.
Er muss die pädagogische Begegnung absolviert haben. - Er darf in dem Jahr vor Ausstellungsdatum des provisorischen Führerscheins nicht in einem weiteren provisorischen Führerschein erwähnt worden sein (gilt nicht für den Partner, Kinder, Enkelkinder & Geschwister, sowie für minderjährige Kinder, für die die Begleitperson oder ihr Partner sorgeberechtigt sind)
Unter der Rubrik „Tarife“ sind die Preise einsehbar.
Er darf dann ebenfalls Fahrzeuge der Kategorie AM (Mofa) fahren.